Mutterschaftsvorsorge

Jede schwangere Frau hat Anspruch auf Leistungen, die im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gesetzlich vorgeschrieben sind. 
Diese beinhaltet eine umfassende individuelle Beratung sowie eine Reihe von Untersuchungen wie z.B. Bestimmung von Körpergewicht, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Blutteste, Erfassung der kindlichen Herzfrequenz, Bestimmung der kindlichen Lage usw. 
Unser Team wird hierbei durch eine erfahrene Hebamme unterstützt. 
  • Ultraschall

    In der Mutterschaftsvorsorge sind 3 Untersuchungen vorgesehen (8.-12. Woche, 18.-22. Woche, 28.-32. Woche). Sie beinhalten eine Beurteilung des Wachstums des ungeborenen Kindes und das Erkennen von schweren Abweichungen der Körperform oder der Organe. 


    Finden sich bei dieser Basisuntersuchung Auffälligkeiten, können diese Grund für die Überweisung zur weiterführenden Ultraschalldiagnostik (Feindiagnostik, Echokardiografie, Dopplersonografie) sein. 


  • Weiterführende Diagnostik und pränatale Medizin

    Unsere Praxis ist eine Schwerpunktpraxis für pränatale Medizin und verfügt über modernste Ultraschalltechnik, sodass das gesamte Spektrum der Pränataldiagnostik wie Ersttrimesterdiagnostik, Feindiagnostik, fetale Echokardiografie, Doppleruntersuchungen, 3D/4D Ultraschall, molekulargenetische Blutteste sowie Amniozentese/Chorionzottenbiopsie angeboten werden kann. Darüber hinaus betreuen wir Schwangere, die aufgrund ihrer Geschichte oder aber im Zusammenhang mit der bestehenden Schwangerschaft intensiver betreut werden müssen.

  • Untersuchungen ausserhalb der GKV Leistungspflicht

    Von einigen Krankenkassen werden Wunschleistungen übernommen (z.B. zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Laborleistungen wie Toxoplasmose -Test und Untersuchung auf B-Streptokokken, Kosten für Medikamente, Akupunktur usw.). Sie werden über diese Zusatzleistungen während der entsprechenden relevanten Untersuchungszeiträumen aufgeklärt.

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